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Mit der Bereitstellung von pädagogischen Orten wie Spielplätzen oder Schulhöfen ist es allein nicht getan. Es geht um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen und in denen generationenübergreifendes Leben stattfindet. Die gesamträumliche Entwicklung als Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume für Kinder bringt allen BürgerInnen mehr Lebensqualität. Spielplätze und Schulgelände sind demnach nur ein Teilaspekt, Spielleitplanung geht weit darüber hinaus. Spielleitplanung erfasst, bewertet und berücksichtigt alle öffentlichen Freiräume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv werden, beispielsweise Brachen, Siedlungsränder, Baulücken, Grünanlagen, Straßen, Hauseingänge oder Plätze. Dieses Handlungserfordernis stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Dem aktuellen Handlungsdruck entsprechend ist mit der Spielleitplanung ein neues Planungsinstrument entwickelt worden, das die Städte und Gemeinden befähigt, die Belange von Kindern und Jugendlichen qualifiziert in die Stadtentwicklung und Stadtplanung einzubeziehen. Die Spielleitplanung verknüpft systematisch Planung mit Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen BürgerInnen. Sie ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe unter Mitwirkung von Politik, Verwaltung und Bürgern. |